Donnerstag, 13. März 2025
Reservierung - Werbebonus 2025
Buchhaltung und Steuerberatung
Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch Online, ausgezahlt (Werbeausgaben in Radio/TV sind nicht förderfähig).
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Erstantrag, sogenannte „Reservierung“, vom 1. März bis zum 31. März 2025 gestellt werden, welcher sich auf Investitionen bezieht, die im Jahr 2025 getätigt wurden bzw. geplant sind.


