Mittwoch, 04. März 2026
Reservierung - Werbebonus 2026
Buchhaltung und Steuerberatung
Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75% des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch Online, ausgezahlt (Werbeausgaben in Radio/TV sind nicht förderfähig).
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Erstantrag, sogenannte „Reservierung“, vom 2. März 2026 bis zum 01. April 2026 gestellt werden, welcher sich auf Investitionen bezieht, die im Jahr 2026 getätigt wurden bzw. geplant sind.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it