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Freitag, 10. Juli 2026

Rottamazione-quinquies: Fälligkeit der geschuldeten Beträge

Buchhaltung und Steuerberatung

Auf der Website der Agentur für Einnahmen-Einzug (Agenzia delle Entrate-Riscossione) stehen die Mitteilungen mit den aufgrund des Beitritts zur Rottamazione-quinquies geschuldeten Beträgen zur Verfügung.
Ebenfalls verfügbar sind Informationen zur Beantragung des SEPA-Lastschrifteinzugs (Direktabbuchung) der Raten vom Bankkonto, sowie die Zahlungspläne für die im Rahmen der Rottamazione-quinquies geschuldeten Raten. Die erste Fälligkeit ist der 31. Juli.
Die fünftägige Toleranzfrist, die normalerweise bei Zahlungsfristen vorgesehen ist, gilt nicht für alle Zahlungspläne, sondern ausschließlich für jene Steuerpflichtigen, die sich für die Einmalzahlung entschieden haben.
Bei einer Ratenzahlung im Rahmen der Rottamazione-quinquies ist eine solche Toleranzfrist hingegen nicht vorgesehen. Wird die geschuldete Rate nicht spätestens bis zum 31. Juli bezahlt, kann dies zum Verlust der Begünstigungen (Verfall der Begünstigung) der Rottamazione-quinquies führen.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it