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Mittwoch, 08. Juli 2026

Steuerabzüge für Renovierungsarbeiten: Wohnsitzwechsel führt nicht zum Verlust der Steuerbegünstigung

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Agentur der Einnahmen stellt klar, dass der Anspruch auf den Steuerabzug für Renovierungsarbeiten, die im Jahr 2025 an einer Immobilie durchgeführt wurden, die zum Zeitpunkt der Zahlung als Hauptwohnung genutzt wurde, nicht verloren geht, wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2026 seinen Wohnsitz verlegt.
Die Steuerbegünstigung steht nämlich jener Person zu, die die Ausgaben getragen hat und zum Zeitpunkt der Zahlungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie später nicht mehr als Hauptwohnung genutzt wird.
Die einzige Ausnahme betrifft den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf des Begünstigungszeitraums veräußert wird. In diesem Fall können die noch nicht genutzten Steuerabzugsraten auf den Erwerber übertragen werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Liegt keine Veräußerung der Immobilie vor, hat ein bloßer Wohnsitzwechsel daher keine Auswirkungen auf das Recht, die verbleibenden Steuerabzugsraten auch in den Folgejahren weiterhin in Anspruch zu nehmen.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it