Montag, 07. Juli 2025
Steuererklärung 2025 – Fristverlängerung für Zahlungen bis zum 21. Juli
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Frist für die Zahlung von Steuern und Beiträgen, laut Steuererklärung „Modello Redditi 2025“ für das Jahr 2024, wurde verlängert. Die Fristverlängerung betrifft Steuerpflichtige, die den sogenannten ISA-Kriterien unterliegen, einschließlich der Steuerpflichtigen im Pauschal- (Regime forfettario) und Minimalsystem (Regime dei minimi), sowie jene, welche an Gesellschaften, Vereinigungen oder Unternehmen beteiligt sind und den ISA unterliegen.
Die Zahlungen können daher wie folgt geleistet werden:
- Bis zum 21. Juli 2025 ohne Zuschlag;
- Vom 22. Juli bis zum 20. August 2025 mit einem Zuschlag von 0,40%;
Für „private“ Steuerpflichtige und jene, welche nicht unter die ISA-Regelung fallen, bleibt die Frist der 30. Juni (bzw. 30. Juli mit 0,40% Zuschlag).
Neben der Zahlung des Saldos für IRPEF / IRES / IRAP / IVA 2024 und der ersten Vorauszahlung 2025 für IRPEF / IRES / IRAP, umfasst die Verlängerung auch folgende Zahlungen:
- IRPEF-Zuschläge (regionaler und kommunaler IRPEF-Zuschlag);
- Sozialversicherungsbeiträge (IVS, INPS-Sonderverwaltung);
- „Cedolare secca“ (Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte);
- 20% Vorauszahlung auf Einkünfte, die der getrennten Besteuerung unterliegen;
- IVIE / IVAFE (Vermögenssteuern auf Auslandsvermögen und Finanzanlagen)
- Erhöhte Flat Tax 2024 für Steuerpflichtige, die den ISA-Kriterien/Pauschalsystem unterliegen und das biennale Vergleichsverfahren angenommen haben;
- Freistellung von Rücklagen mit Steueraufschub, gemäß ex Art. 14, D. Lgs. Nr. 192/2024;
- Handelskammergebühr (CCIAA) 2025;
Besonderheit für Gesellschafter von nicht-transparenten GmbHs (srl)
Für Gesellschafter von nicht-transparenten Kapitalgesellschaften, die den sogenannten ISA-Kriterien unterliegen, gilt – wie bereits in der Vergangenheit – laut Beschluss der Agentur der Einnahmen Nr. 173/E vom 16.07.2007 die Fristverlängerung ausschließlich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

