Montag, 13. Juli 2026
Steuererklärung 2026 – Fristverlängerung für Zahlungen bis zum 20. Juli
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Frist für die Zahlung von Steuern und Beiträgen, laut Steuererklärung „Modello Redditi 2026“ für das Jahr 2025, wurde verlängert. Die Fristverlängerung betrifft Steuerpflichtige, die den sogenannten ISA-Kriterien unterliegen, einschließlich der Steuerpflichtigen im Pauschal- (Regime forfettario) und Minimalsystem (Regime dei minimi), sowie jene, welche an Gesellschaften, Vereinigungen oder Unternehmen beteiligt sind und den ISA unterliegen.
Die Zahlungen können daher wie folgt geleistet werden:
- Bis zum 20. Juli 2026 ohne Zuschlag;
- Vom 21. Juli bis zum 20. August 2026 mit einem Zuschlag von 0,80%;
Für „private“ Steuerpflichtige und jene, welche nicht unter die ISA-Regelung fallen, bleibt die Frist der 31. Juli 2026 mit einem 0,40% Zuschlag.
Neben der Zahlung des Saldos für IRPEF / IRES / IRAP / IVA 2025 und der ersten Vorauszahlung 2026 für IRPEF / IRES / IRAP, umfasst die Verlängerung auch folgende Zahlungen:
- IRPEF-Zuschläge (regionaler und kommunaler IRPEF-Zuschlag);
- Sozialversicherungsbeiträge (IVS, INPS-Sonderverwaltung);
- „Cedolare secca“ (Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte);
- 20% Vorauszahlung auf Einkünfte, die der getrennten Besteuerung unterliegen;
- IVIE / IVAFE (Vermögenssteuern auf Auslandsvermögen und Finanzanlagen);
- Freistellung von Rücklagen mit Steueraufschub;
- Handelskammergebühr (CCIAA);
Für Gesellschafter von nicht-transparenten Kapitalgesellschaften, die den sogenannten ISA-Kriterien unterliegen, gilt die Fristverlängerung ausschließlich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

