Montag, 13. April 2026
Steuerfälligkeiten im April
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen.
Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
10. April
- Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2025 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;
16. April
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6003;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);
20. April
- Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2025 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;
- Verbindung RT – POS: Frist für die Anbindung der telematischen Registrierkassen und der elektronischen Zahlungssysteme auf der Website der Agentur der Einnahmen (für bereits im Zeitraum 1.1. – 31.1.2026 verwendete Geräte).
27. April
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;
30. April
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Vorausgefüllter Vordruck 730: Vorausgefüllte Steuererklärung wird dem Steuerzahler zur Verfügung gestellt;
- CU 2026 – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Telematische Übermittlung der CU durch die Steuerabzugsverpflichteter, welche Honorare an Freiberufler, sowie an Handelsvertreter (nicht gelegentlicher Natur), ausgezahlt haben;
- „Rottamazione quinquies“: Frist für die telematische Einreichung des Antrags auf Inanspruchnahme der erleichterten Definition der Steuerrückstände gemäß dem Haushaltsgesetz 2026;
- MwSt.-Erklärung: Frist für die elektronische Übermittlung der Erklärung;
- Trimestarle MwSt.: Frist für die Übermittlung des Modells zur Verrechnung/Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift für das erste Quartal;


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it