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Montag, 13. April 2026

Steuerfälligkeiten im April

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen.

Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt.-Position

Steuerzahler ohne MwSt.-Position

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben

Entratel / Fisconline,

home banking

in Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline

F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null

Entratel / Fisconline

Entratel / Fisconline

 

10. April

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2025 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;

 

16. April

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6003;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);

 

20. April

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2025 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;
  • Verbindung RT – POS: Frist für die Anbindung der telematischen Registrierkassen und der elektronischen Zahlungssysteme auf der Website der Agentur der Einnahmen (für bereits im Zeitraum 1.1. – 31.1.2026 verwendete Geräte).

 

27. April

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;

 

30. April

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Vorausgefüllter Vordruck 730: Vorausgefüllte Steuererklärung wird dem Steuerzahler zur Verfügung gestellt;
  • CU 2026 – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Telematische Übermittlung der CU durch die Steuerabzugsverpflichteter, welche Honorare an Freiberufler, sowie an Handelsvertreter (nicht gelegentlicher Natur), ausgezahlt haben;
  • „Rottamazione quinquies“: Frist für die telematische Einreichung des Antrags auf Inanspruchnahme der erleichterten Definition der Steuerrückstände gemäß dem Haushaltsgesetz 2026;
  • MwSt.-Erklärung: Frist für die elektronische Übermittlung der Erklärung;
  • Trimestarle MwSt.: Frist für die Übermittlung des Modells zur Verrechnung/Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift für das erste Quartal;
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it