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Dienstag, 01. April 2025

Steuerfälligkeiten im April

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. 

Inhaber einer MwSt-Position:

  • F24 ohne Verrechnung mit Guthaben: Entratel / Fisconline, home banking
  • F24 mit Verrechnung von Guthaben: Entratel / Fisconline

Steuerzahler ohne MwSt.-Position:

  • F24 ohne Verrechnung mit Guthaben: in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
  • F24 mit Verrechnung von Guthaben: Entratel / Fisconline

 

10. April

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2024 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;

16. April

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6003
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als Euro 5.000);

22. April

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit trimestraler Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2024 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;

28. April

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;

30. April

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Vorausgefüllter Vordruck 730: Vorausgefüllte Steuererklärung wird dem Steuerzahler zur Verfügung gestellt;
  • MwSt.-Erklärung: Frist für die elektronische Übermittlung der Erklärung;
  • Trimestarle MwSt.: Frist für die Übermittlung des Modells zur Verrechnung/Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift für das erste Quartal;
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inservice.it0471 310 311