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Freitag, 08. August 2025

Steuerfälligkeiten im August

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. 

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt. Position 

Steuerzahler ohne MwST. Position 

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben 

Entratel / Fisconline, 

home banking 

In Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline 

F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null 

Entratel / Fisconline 

Entratel / Fisconline 

 

1. August

  •  Verfahrensfristen: Beginn des Zeitraums der Aussetzung der Verfahrensfristen;

20. August

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6007;
  • Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des 2. Trimesters, Abgabenkodex 6032;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000);
  • INPS - Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 2. INPS-Fixrate auf den Minimalbetrag;
  • Steuererklärung 2025 – Fristverlängerung für ISA-Pflichtige: Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche sich aus den Steuererklärungen der physischen Personen (redditi PF), Personengesellschaften (redditi SP), Kapitalgesellschaften (redditi SC) oder nicht gewerbliche Einrichtungen (redditi ENC und IRAP) ergeben mit einem Aufschlag von 0,40% und der ISA unterliegen;

25. August 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;

31. August

  • Verfahrensfristen: Ende des Zeitraums der Aussetzung der Verfahrensfristen;

1. September

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
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