Freitag, 13. Februar 2026
Steuerfälligkeiten im Februar
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt. Position | Steuerzahler ohne MwST. Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
9. Februar
- Werbebonus: Einreichung der Ersatzerklärung zu den im Vorjahr getätigten Investitionen;
16. Februar
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6001;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);
- INPS Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 4. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag;
- Abfertigung (TFR): Zahlung des Restbetrags der Ersatzsteuer auf die Aufwertung von Abfertigungen (TFR);
- Selbstliquidation INAIL: Prämieneinzahlung (Regularisierung und Anzahlung);
20. Februar
- ENASARCO: Zahlung der Beiträge für das 4. Trimester durch die Auftraggeber der Agenten;
25. Februar
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;
2. März
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 4. Trimesters;
- Stempelsteuern: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 4. Trimester 2024;
- INPS IVS Pauschalsteuerzahler: Mitteilung über die Inanspruchnahme/den Widerruf der Beitragsvergünstigung;


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it