Donnerstag, 08. Januar 2026
Steuerfälligkeiten im Januar
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt. Position | Steuerzahler ohne MwST. Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. Januar
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6012
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
26. Januar
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
31. Januar
- UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
- Dati Sistema TS (Tessera Sanitaria): telematische Versendung von Seiten der verpflichteten Subjekte (Apotheken, sanitäre Einrichtungen, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, usw.) der im Jahr 2025 kassierten Leistungen/Tätigkeiten
- Digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen: Fälligkeit für die digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen betreffend Jahr 2024
- Buchhaltungsregister: Druck oder digitale Archivierung der Bücher/Buchhaltungsregister betreffend Jahr 2024
- Digitale Archivierung der Steuererklärungen: Fälligkeit für die digitale Archivierung der Steuererklärungen betreffend Steuerjahr 2023


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it