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Montag, 13. Juli 2026

Steuerfälligkeiten im Juli

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt.-Position

Steuerzahler ohne MwSt.-Position

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben

Entratel / Fisconline,

home banking

in Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline

F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null

Entratel / Fisconline

Entratel / Fisconline

 

16. Juli

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);

 

20. Juli

  • Steuererklärung 2026 (ISA-Steuerpflichtige): Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche sich aus den Steuererklärungen der physischen Personen (redditi PF), Personengesellschaften (redditi SP), Kapitalgesellschaften (redditi SC) oder nicht gewerbliche Einrichtungen (redditi ENC und IRAP) ergeben;
  • Außerordentliche Freistellung (Affrancamento) von Rücklagen (ISA-Steuerpflichtige): Erste Jahresrate (von insgesamt vier Raten) der Ersatzsteuer für die Freistellung der zum 31.12.2025 noch bestehenden Rücklagenpositionen;

 

27. Juli

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht;

 

29. Juli

  • Verspätete Mehrwertsteuererklärung (IVA): Frist für die nachträgliche Einreichung der Mehrwertsteuererklärung innerhalb von 90 Tagen nach dem ordentlichen Abgabetermin vom 30. April;


30. Juli

  • Steuererklärung 2026 (Nicht-ISA-Steuerpflichtige): Zahlung des Saldos sowie der ersten Vorauszahlung für IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und INPS-Beiträge, die sich aus der Steuererklärung Redditi PF sowie Redditi SP, SC oder ENC (einschließlich IRAP) ergeben, mit einem Zuschlag von 0,40%.
  • Außerordentliche steuerliche Freistellung von Rücklagen (ISA-Steuerpflichtige): Erste Jahresrate (von insgesamt vier Raten) der Ersatzsteuer für die steuerliche Freistellung der zum 31.12.2025 noch bestehenden Rücklagenpositionen, zuzüglich eines Zuschlags von 0,40%.

 

31. Juli

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Erklärung zur Ortstaxe: Frist für die Einreichung der Erklärung zur Ortstaxe für das Steuerjahr 2025
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it