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Dienstag, 09. Juni 2026

Steuerfälligkeiten im Juni

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt.-Position

Steuerzahler ohne MwSt.-Position

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben

Entratel / Fisconline,

home banking

in Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline

F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null

Entratel / Fisconline

Entratel / Fisconline

 

 

16. Juni

 

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);
  • IMU/IMI: Steuervorauszahlung für 2026;

 

25. Juni

 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;

 

30. Juni

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Erklärung zur Ortstaxe: Frist für die Einreichung der Erklärung zur Ortstaxe für das Steuerjahr 2025;
  • Modell „Redditi 2026“ (Nicht-ISA-Steuerpflichtige): Zahlungen des Saldos und der ersten Vorauszahlung für IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und INPS-Beiträge gemäß den Steuererklärungen „Redditi PF“, sowie „Redditi SP, SC oder ENC“ (und IRAP);
  • Außerordentliche Freistellung von Rücklagen (Nicht-ISA-Steuerpflichtige): Erste jährliche Rate (von insgesamt vier) der Ersatzsteuer für die Freistellung der zum 31.12.2025 verbleibenden Posten

 

 

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it