Mittwoch, 11. März 2026
Steuerfälligkeiten im März
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt. Position | Steuerzahler ohne MwST. Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. März
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6002;
- Jährliche MwSt.-Schuld: Einzahlung Saldo der MwSt.-Schuld vom Vorjahr, Abgabenkodex 6099;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);
- CU 2026 – Jahr 2025: Telematische Versendung der Certificazione Unica Ordinaria (abhängige Beschäftigung, sonstige Einkünfte und Kurzzeitvermietungen) und Aushändigung des CU-sintetico an Arbeitnehmer;
- CUPE 2026 - Jahr 2025: Aushändigung der Bestätigung für die Ausschüttung von Gewinnen an die Begünstigten;
- Jährliche Registergebühr für Gesellschafterbücher: Fälligkeit Einzahlung Registergebühr für Kapitalgesellschaften;
- Übermittlung Daten vorausgefülltes Modell 730: Frist für die Übermittlung der Daten für die Wohnungseigentümer (Kondominien);
- “Ravvedimento speciale” 2019-2023: Frist für die Zahlung der Ersatzsteuern auf das Einkommen und der damit verbundenen Zuschläge sowie der IRAP (einmalig/erste Rate) für Personen, die an der speziellen Steueramnestie für die Jahre 2019 - 2023 teilgenommen haben.
21. März
- Korrigiertes CU: Infolge eines fehlerhaften Versands des ordnungsgemäßen CU, ist es möglich ein korrigiertes CU ohne Anwendung von Strafen zu versenden.
25. März
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht.
31. März
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Modell EAS: Versendung Modell EAS für Vereine;
- Werbebonus: Fälligkeit der „Reservierung“ für die getätigten/noch zu tätigen Werbeinvestitionen für das Jahr 2026;
- Investitionen 4.0: Übermittlung der Formulare zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift für die im Jahr 2025 abgeschlossenen 4.0 Investitionen über das GSE Portal.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it