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Mittwoch, 11. März 2026

Steuerfälligkeiten im März

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt. Position

Steuerzahler ohne MwST. Position 

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben 

Entratel / Fisconline, 

home banking 

In Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline 

F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null 

Entratel / Fisconline 

Entratel / Fisconline 

 

16. März

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6002;
  • Jährliche MwSt.-Schuld: Einzahlung Saldo der MwSt.-Schuld vom Vorjahr, Abgabenkodex 6099;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);
  • CU 2026 – Jahr 2025: Telematische Versendung der Certificazione Unica Ordinaria (abhängige Beschäftigung, sonstige Einkünfte und Kurzzeitvermietungen) und Aushändigung des CU-sintetico an Arbeitnehmer;
  • CUPE 2026 - Jahr 2025: Aushändigung der Bestätigung für die Ausschüttung von Gewinnen an die Begünstigten;
  • Jährliche Registergebühr für Gesellschafterbücher: Fälligkeit Einzahlung Registergebühr für Kapitalgesellschaften;
  • Übermittlung Daten vorausgefülltes Modell 730: Frist für die Übermittlung der Daten für die Wohnungseigentümer (Kondominien);
  • “Ravvedimento speciale” 2019-2023: Frist für die Zahlung der Ersatzsteuern auf das Einkommen und der damit verbundenen Zuschläge sowie der IRAP (einmalig/erste Rate) für Personen, die an der speziellen Steueramnestie für die Jahre 2019 - 2023 teilgenommen haben.

 

21. März

  • Korrigiertes CU: Infolge eines fehlerhaften Versands des ordnungsgemäßen CU, ist es möglich ein korrigiertes CU ohne Anwendung von Strafen zu versenden.

 

25. März

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht.

 

31. März

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Modell EAS: Versendung Modell EAS für Vereine;
  • Werbebonus: Fälligkeit der „Reservierung“ für die getätigten/noch zu tätigen Werbeinvestitionen für das Jahr 2026;
  • Investitionen 4.0: Übermittlung der Formulare zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift für die im Jahr 2025 abgeschlossenen 4.0 Investitionen über das GSE Portal.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it