Mittwoch, 07. Mai 2025
Steuerfälligkeiten im Mai
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder F24 mit Saldo Null
| Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. Mai
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6004;
- Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des 1. Trimesters, Abgabenkodex 6031;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als Euro 5.000);
- NISF Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 1. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag
20. Mai
- ENASARCO: Einzahlung Beiträge des 1. Trimester
26. Mai
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
3. Juni
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 1. Trimesters;
- Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 1. Trimester (ausgenommen sind Steuerzahler deren einzuzahlende Steuer im 1. Trimester unter 5.000 € liegt)


