Logo Logo

Mittwoch, 07. Mai 2025

Steuerfälligkeiten im Mai

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt.-Position

Steuerzahler ohne MwSt.-Position

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben

Entratel / Fisconline,

home banking

In Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline

F24 mit Verrechnung von Guthaben oder F24 mit Saldo Null 

 

Entratel / Fisconline

Entratel / Fisconline

16. Mai

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6004;
  • Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des 1. Trimesters, Abgabenkodex 6031;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IHRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als Euro 5.000);
  • NISF Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 1. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag


20. Mai

  • ENASARCO: Einzahlung Beiträge des 1. Trimester


26. Mai

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht


3. Juni

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 1. Trimesters;
  • Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 1. Trimester (ausgenommen sind Steuerzahler deren einzuzahlende Steuer im 1. Trimester unter 5.000 € liegt)
pexels-thirdman-5060979.jpg
pircher_andrea_1.jpg
pircher_andrea_2.jpg

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inservice.it0471 310 311