Dienstag, 11. November 2025
Steuerfälligkeiten im November
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt. Position | Steuerzahler ohne MwST. Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
17. November
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6010;
- Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des dritten Trimesters, Abgabenkodex 6033;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000);
- INPS Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 3. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag;
25. November
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;
1. Dezember
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Periodische MwSt.-Abrechnung: Telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 3. Trimesters;
- Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 3. Trimester 2024, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. und 2. Trimesters insgesamt nicht höher als Euro 5.000 ist;
- Akontozahlungen Steuererklärung und IRAP: 2. Akontozahlung IRPEF, IVIE, IVAFE, IRES, IRAP, cedolare secca, Ersatzsteuer für Personen in den Pauschalsystemen Forfettari/Minimi
- INPS Kaufleute und Handwerker: 2. Akontozahlung für die Überschreitung der Minimalbeträge;
- INPS Sonderverwaltung: 2. Akontozahlung für Freiberufler, welche in der INPS-Sonderverwaltung eingeschrieben sind;
- Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen: Erstellung/Beeidigung der Schätzung und Zahlung der 1. Rate/Gesamtbetrag der Ersatzsteuer in Bezug auf den 01.01.2025

