Freitag, 10. Oktober 2025
Steuerfälligkeiten im Oktober
Buchhaltung und Steuerberatung
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.
Einzahlung | Inhaber einer MwSt. Position | Steuerzahler ohne MwST. Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | In Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. Oktober
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6009;
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919;
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000);
27. Oktober
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht;
31. Oktober
- UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
- Trimestrale MwSt.-Gutschrift: Einreichung des MwSt.-Modells TR für den Antrag auf trimestrale Rückerstattung/Kompensierung;
- Modell 770: Telematische Übermittlung des Modells 770;
- Certificazioni Uniche (CU): Telematische Versendung der einmaligen Bescheinigungen, sogenannten CU, mit befreiten oder nicht deklarierten Einkünften mittels Modell 730;
- Steuererklärungen: Telematische Übermittlung der Steuererklärungen durch natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt;
- Modell IRAP: Telematische Übermittlung der jährlichen IRAP-Erklärung;
- Option IRAP: Frist für die Option zur Ermittlung der IRAP nach der Bilanzmethode für den Dreijahreszeitraum 2025–2027

