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Freitag, 10. Oktober 2025

Steuerfälligkeiten im Oktober

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. 

 

Einzahlung

Inhaber einer MwSt. Position

Steuerzahler ohne MwST. Position 

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben 

Entratel / Fisconline, 

home banking 

In Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline 

F24 mit Verrechnung mit Guthaben oder F24 mit Saldo Null 

Entratel / Fisconline 

Entratel / Fisconline 

 

16. Oktober

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6009;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000);

 

27. Oktober

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht;

 

31. Oktober

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Trimestrale MwSt.-Gutschrift: Einreichung des MwSt.-Modells TR für den Antrag auf trimestrale Rückerstattung/Kompensierung;
  • Modell 770: Telematische Übermittlung des Modells 770;
  • Certificazioni Uniche (CU): Telematische Versendung der einmaligen Bescheinigungen, sogenannten CU, mit befreiten oder nicht deklarierten Einkünften mittels Modell 730;
  • Steuererklärungen: Telematische Übermittlung der Steuererklärungen durch natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt;
  • Modell IRAP: Telematische Übermittlung der jährlichen IRAP-Erklärung;
  • Option IRAP: Frist für die Option zur Ermittlung der IRAP nach der Bilanzmethode für den Dreijahreszeitraum 2025–2027
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
andrea.pircher@inService.it0471 310 311