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Dienstag, 15. September 2026

Steuerfälligkeiten im September

Buchhaltung und Steuerberatung

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung

Inhaber einer MwSt.-Position

Steuerzahler ohne MwSt.-Position

F24 ohne Verrechnung mit Guthaben

Entratel / Fisconline,

home banking

in Papierform, home banking oder

Entratel / Fisconline

F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null

Entratel / Fisconline

Entratel / Fisconline

 

15. September

  • Steuergutschrift für Investitionen in Investitionsgüter 4.0: Fristen für die Einreichung der Mitteilungen über die Fertigstellung der Investitionen (sowohl für vorgemerkte Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden, als auch für im Jahr 2025 reservierte Investitionen, die bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen wurden);
  • Steuergutschrift für Dieselkraftstoff im Güterkraftverkehr: Frist für die Einreichung des Antrags;

 

16. September

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6008;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als Euro 5.000);

 

25. September 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht;

 

30. September 

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Modell 730: Einreichung des Modells 730;
  • Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen: Entrichtung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 2. Quartal, sofern die zu zahlende Steuer mindestens Euro 5.000 beträgt; dabei ist gegebenenfalls auch die Stempelsteuer für das 1. Quartal zu entrichten, wenn diese weniger als Euro 5.000 betragen hat;
  • Mitteilungen über die periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen: Elektronische Übermittlung der zusammenfassenden Buchhaltungsdaten der periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen für das 2. Quartal;
  • EU-Mehrwertsteuererstattung: Elektronische Einreichung des Antrags auf Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer des Vorjahres durch inländische Steuerpflichtige;
  • Begünstigte Zuweisung, Übertragung und Umwandlung: Frist für die begünstigte Zuweisung bzw. Übertragung von Immobilien und eingetragenen beweglichen Gütern an die Gesellschafter
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it