Donnerstag, 05. Juni 2025
Steuergutschrift 4.0 – die Modalitäten der „Reservierung“ wurden festgelegt
Buchhaltung und Steuerberatung
Die neuen Regeln für die erforderlichen Mitteilungen zum Zugang zur Steuergutschrift für Investitionen in materielle Anlagegüter 4.0 wurden mit den Neuigkeiten, eingeführt durch das Haushaltsgesetz, festgelegt.
Das neue Reservierungsverfahren betrifft Investitionen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 (oder bis zum 30. Juni 2026) getätigt werden, innerhalb der Höchstgrenze der zugewiesenen Ressourcen von 2,2 Milliarden Euro.
Das neue Mitteilungsmodell erfordert die Identifikationsdaten des Unternehmens und die Art der Mitteilung und eine Sektion zur Angabe der Informationen über die Investitionen in materielle Güter 4.0 und die Höhe der Steuergutschrift. Das Modell ist nur in digitaler Form über die IT-Dienste des GSE verfügbar und übertragbar. Für die Reservierung von Ressourcen ist die zeitliche Abfolge relevant, in der die vorherige Mitteilung (d. h. die erste Mitteilung) gesendet wird. Innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Voranmeldung muss das Unternehmen das Formular erneut einreichen, in dem das Datum und der Betrag der Zahlung der letzten Anzahlung zur Erreichung von 20 % der Anschaffungskosten angegeben sind. Das endgültige Mitteilungsmodell muss nach Abschluss der Investitionen vom Unternehmen übermittelt werden:
- Innerhalb 31. Januar 2026, für Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen wurden
- Innerhalb 31. Juli 2026, für Investitionen, die bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen wurden


