Freitag, 11. September 2026
Steuergutschrift für Dieselkraftstoff im Güterkraftverkehr: Anträge bis zum 15.09.
Buchhaltung und Steuerberatung
Ab dem 1. September 2026 können Unternehmen des gewerblichen Güter- und Personentransports die Steuergutschrift beantragen, um die höheren Kosten für den Erwerb von Kraftstoff im Zeitraum von März bis August 2026 auszugleichen. Dabei erfolgt der Vergleich mit den Preislisten vom Februar.
Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe können bis zum 15. September 2026 über die eigens von der Agentur für Zoll und Monopole (ADM) verwaltete Online-Plattform eingereicht werden. Der Zugang erfolgt mittels SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) des Unternehmensinhabers bzw. gesetzlichen Vertreters.
Das Antragsverfahren umfasst nur wenige Schritte: Zunächst werden die Kennzeichen der begünstigten Fahrzeuge ausgewählt, anschließend die monatlich erworbenen Dieselmengen angegeben und schließlich eine Excel-Datei mit den Einzelheiten der Rechnungen hochgeladen. Dabei sind der gesamte Nettobetrag und jener Anteil, der ausschließlich auf den erstattungsfähigen Kraftstoff entfällt, getrennt auszuweisen.
Das Ministerium behält sich jedoch die Durchführung stichprobenartiger Kontrollen nach der Auszahlung der Förderung vor. Im Falle von Unregelmäßigkeiten können die gewährten Beträge widerrufen und zurückgefordert werden.

