Logo Logo

Donnerstag, 09. Juli 2026

Steuerpflichtige (Pauschalsystem): Einheitliche Bescheinigung (CU) bei Befreiung von der elektronischen Rechnungsstellung

Buchhaltung und Steuerberatung

In einer Antwort auf eine kürzlich eingereichte Auskunftsanfrage (Interpello) vertritt die Agentur der Einnahmen die Auffassung, dass die Befreiung von der Ausstellung und Übermittlung der Einheitlichen Bescheinigung (Certificazione Unica – CU) für Vergütungen an Inhaber einer Mehrwertsteuernummer im Pauschalsystem (Regime Forfettario) nicht für jene Steuerpflichtigen gilt, die von der elektronischen Rechnungsstellung befreit sind (z. B. Ärzte oder Versicherungsvermittler).
Für diese Personen bleibt die Übermittlung der CU verpflichtend.

adobestock_2005413055.jpeg
pircher_andrea_1.jpg
pircher_andrea_2.jpg

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it