Donnerstag, 09. Oktober 2025
Tankstellen: Prepaid-Karten sind „Mehrzweckgutscheine“
Buchhaltung und Steuerberatung
In einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine verbindliche Auskunft hat die Agentur der Einnahmen klargestellt, dass Prepaid-Karten für Kraftstoff als „Mehrzweck-Gutscheine“ gelten. Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Prepaid-Karte ist nämlich nicht bekannt, welche Menge an Kraftstoff tatsächlich mit der Karte erworben werden kann, da dies vom öffentlich praktizierten Preis und der Preispolitik der einzelnen Tankstelle abhängt. Für Mehrwertsteuerzwecke ist die Aufladung der Karte nicht relevant, und daher besteht keine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung. Wird dennoch eine Rechnung verlangt, muss sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Die Transaktion wird erst beim tatsächlichen Kauf des Kraftstoffs mit der Prepaid-Karte mehrwertsteuerlich relevant.

