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Dienstag, 10. März 2026

Verknüpfung POS RT, Verfahren ab dem 5. März verfügbar

Buchhaltung und Steuerberatung

Ab dem 5. März 2026 wird auf dem Portal „Fatture e Corrispettivi“ das Verfahren zur Verknüpfung von POS Geräten mit den elektronischen Registrierkassen (RT) aktiviert.
In der Einführungsphase muss die Meldung innerhalb von 45 Tagen erfolgen und sich auf die im Januar 2026 verwendeten Geräte beziehen.
Die betrieblichen Anweisungen wurden von der Agentur der Einnahmen in einem entsprechenden operativen Leitfaden veröffentlicht.
Die Verpflichtung betrifft:

  • Einzelhändler;
  • Steuerpflichtige, die zur elektronischen Speicherung und Übermittlung der Tagesumsätze verpflichtet sind;
  • Unternehmen, welche elektronische Zahlungen über POS akzeptieren.

Ausgenommen sind ausschließlich Personen oder Unternehmen, die keine elektronischen Zahlungsmittel verwenden, oder die nicht zur Übermittlung der Tagesumsätze verpflichtet sind.
Der Zugriff auf das Verfahren erfolgt über SPID / CNS / CIE, und es ist möglich, mehrere POS Geräte einem einzigen RT zuzuordnen.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it