Dienstag, 11. November 2025
Verpflichtende Verbindung zwischen POS-Geräten und Registrierkassen ab 2026
Buchhaltung und Steuerberatung
Im Hinblick auf die Pflicht zur Verbindung zwischen elektronischen Registrierkassen und elektronischen Zahlungsmitteln, die durch das Haushaltsgesetz 2025 vorgesehen ist, hat die Agentur der Einnahmen die Regeln festgelegt, die Betreiber befolgen müssen, um POS‑Terminals oder andere elektronische Zahlungsmittel mit den elektronischen Registrierkassen zu verknüpfen. Die gewählte Lösung ist das Ergebnis der Abstimmung mit den Berufsverbänden und sieht keine „physische“ Verbindung vor, sondern die Nutzung eines Online‑Dienstes, der im geschützten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellt wird.
Um die Verbindung zwischen POS und elektronischen Registrierkassen herzustellen, muss der Betreiber auch über einen Vermittler auf seinen geschützten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen zugreifen und die Seriennummer, der bereits im Steuerregister erfassten elektronischen Registrierkasse mit den Identifikationsdaten der elektronischen Zahlungsmittel, deren Inhaber er ist, verknüpfen. Zur Erleichterung der Eingabe zeigt das Verfahren dem Betreiber die Liste der elektronischen Zahlungsmittel an, deren Inhaber er ist und die der Agentur der Einnahmen gemeldet wurden. Falls die elektronische Speicherung und die telematische Übermittlung der täglichen Umsätze nicht über eine elektronische Registrierkasse, sondern über das Webverfahren der Agentur der Einnahmen erfolgen, kann die Verbindung innerhalb desselben Verfahrens hergestellt werden. Die neuen Funktionen werden in den ersten Tagen des Monats März 2026 verfügbar sein, ab dem Datum, das durch eine Mitteilung auf der institutionellen Website bekannt gegeben wird.

