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Verwalter von Gesellschaften: Pflicht zur Mitteilung der PEC-Adresse auf 31.12.2025 verschoben
Mittwoch, 02. Juli 2025
Verwalter von Gesellschaften: Pflicht zur Mitteilung der PEC-Adresse auf 31.12.2025 verschoben
Buchhaltung und Steuerberatung
Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MiMiT) hat kürzlich mitgeteilt, dass die Frist zur Eintragung des digitalen Domizils / zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC) der Verwalter ins Handelsregister für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2025 gegründet wurden, vom 30. Juni 2025 auf den 31. Dezember 2025 verschoben wurde.
Diese Fristverlängerung wurde aus folgenden Gründen gewährt:
- Aufgrund der Erkenntnis, dass der 30. Juni operative Schwierigkeiten hätte verursachen können;
- Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zu ermöglichen.

