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Donnerstag, 12. Februar 2026

Werbebonus 2025: Meldung der durchgeführten Investitionen

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Betroffenen, welche bis März 2025 die „Voranmeldung“ für den Werbebonus 2025 vorgenommen haben, müssen nun bis zum 09.02.2026 die Erklärung über die im betreffenden Jahr getätigten Investitionen einreichen. Es wird daran erinnert, dass:

  • Die Begünstigung eine Steuergutschrift in Höhe von 75% des Mehrbetrags der getätigten Investitionen vorsieht (bei einer Mindeststeigerung von 1% der Werbeinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr);
  • Werbeinvestitionen, die bei analogen und digitalen Fernseh  oder Radiosendern getätigt werden, nicht förderfähig sind.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it