Donnerstag, 03. April 2025
Wiederzulassung “rottamazione-quater”
Buchhaltung und Steuerberatung
Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten „rottamazione-quater“, zu stellen.
Die Wiederzulassung betrifft jene Schulden, welche im ursprünglichen Antrag „rottamazione-quater“ enthalten sind:
- Für eine oder mehrere fällige Raten bis zum 31. Dezember 2024, welche nicht gezahlt worden sind;
- Für mindestens eine fällige Rate bis zum 31. Dezember 2024, wofür die Zahlung verspätet (d.h. nach der 5-tägigen „Toleranz“) oder für einen geringeren als den fälligen Betrag, geleistet wurde.
Der Antrag kann über den reservierten Bereich oder den öffentlichen Bereich des Portals des Einzugdienstes gestellt werden.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Mit der Antragstellung bewirken Sie für den Einzugsdienst den Ausschluss der Einleitung neuer Vollstreckungsmaßnahmen und der Eintragung neuer verwaltungsmäßiger Sperren/Stilllegungen sowie die Aussetzung bereits laufender Verfahren;
- Im Falle der geförderten Bestimmungen von Beitragsschulden wird man nicht als säumig betrachtet, und somit besteht die Möglichkeit, die Ausstellung der DURC zu erhalten.


