Dienstag, 09. Juni 2026
Einkünfte 2026: Fristverlängerung bis zum 20. Juli für ISA Steuerpflichtige und Zuschlag von 0,80%
Buchhaltung und Steuerberatung
Die Frist für die Zahlung der Steuern und Beiträge, die sich aus dem Modell „Redditi 2026“ (Steuerjahr 2025) ergeben, wurde verlängert. Die Fristverlängerung gilt für ISA Steuerpflichtige, einschließlich Pauschalbesteuerter, Mindestbesteuerter sowie für Personen, die an Gesellschaften, Vereinigungen oder Unternehmen beteiligt sind, die den ISA unterliegen.
Die Zahlungen können somit wie folgt geleistet werden:
- Bis zum 20.07.2026 ohne jeglichen Zuschlag;
- Vom 21.07. bis zum 20.08.2026 mit einem Zuschlag von 0,80%.
Für „private“ Steuerpflichtigem, sowie für Steuerpflichtige, die nicht von den ISA betroffen sind, bleibt die Frist vom 30.06.2026 (bzw. 30.07.2026 mit einem Zuschlag von 0,40%) bestehen.
In Bezug auf die von der Fristverlängerung betroffenen Beträge umfasst diese neben der Zahlung des Saldos für IRPEF/IRES/IRAP/IVA 2025, sowie der Vorauszahlung für 2026 (IRPEF/IRES/IRAP), auch die Zahlungen, die geschuldet sind für:
- IRPEF-Zuschläge;
- Sozialversicherungsbeiträge (IVS, Sonderverwaltung INPS);
- Pauschalsteuer auf Mieteinnahmen (“cedolare secca”);
- Vorauszahlung von 20% für Einkünfte mit Ersatzsteuer;
- IVIE / IVAFE;
- Progressiv steigende Flat Tax 2025 für ISA-Steuerpflichtige mit Beitritt zum CPB;
- Aufwertung (“affrancamento“) von Rücklagen mit Steueraufschub gemäß Art. 14, GvD Nr. 192/2024;
- Handelskammergebühr 2026;
Für die Gesellschafter von „nicht transparenten“ GmbHs (ISA-Steuerpflichtige) steht die Fristverlängerung unter Berücksichtigung der Klarstellungen der Agentur der Einnahmen in der Resolution Nr. 173/E vom 16.07.2007, wie bereits in der Vergangenheit, ausschließlich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu.

