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Güterkraftverkehr: Änderungen bei der Gewährung des Verbrauchsteuer-Guthabens für Diesel
Donnerstag, 09. Juli 2026
Güterkraftverkehr: Änderungen bei der Gewährung des Verbrauchsteuer-Guthabens für Diesel
Buchhaltung und Steuerberatung
Es wurden wichtige Änderungen an den Bestimmungen über den ermäßigten Verbrauchsteuersatz für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff eingeführt. Insbesondere:
- Für die Inanspruchnahme der Rückerstattung in Form eines Steuerguthabens, das im Wege der Verrechnung (Kompensation) genutzt werden kann, muss die vorgeschriebene vierteljährliche Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht werden.
- Die Frist für das Zustandekommen der sogenannten stillschweigenden Zustimmung („silenzio-assenso“) zum zustehenden Steuerguthaben wird verkürzt. Diese Frist läuft ab dem Eingang der Erklärung bei dem territorial zuständigen Amt der Zollbehörde (Agentur für Zoll und Monopole) und wird von bisher 60 Tagen auf 30 Tage reduziert.
Die neuen Bestimmungen treten ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it