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Dienstag, 07. April 2026

INPS-Sonderverwaltung: Beiträge 2026

Buchhaltung und Steuerberatung

Für das Jahr 2026 gelten folgende Beitragssätze für freiberuflich Tätige, die in der INPS-Sonderverwaltung („Gestione Separata“) eingetragen sind:

  • 26,07% für Freiberufler mit MwSt. Nummer, die in der Sonderverwaltung eingetragen sind und keiner anderen obligatorischen Versicherung angehören und keine Rente beziehen;
  • 24,00% für Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder einer anderen obligatorischen Vorsorgeeinrichtung angehören.

 

Für Mitarbeiter und vergleichbare Personen („collaboratori e figure assimilate“) gelten folgende Beitragssätze:

  • 35,03% für Personen, die keiner anderen obligatorischen Rentenversicherung angehören und für die der zusätzliche DIS-COLL Beitrag anfällt;
  • 33,72% für Personen, die keiner anderen obligatorischen Rentenversicherung angehören und für die der zusätzliche DIS-COLL Beitrag nicht anfällt;
  • 24,00% für Personen, die eine Rente beziehen oder über eine andere obligatorische Rentenabsicherung verfügen.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it