Dienstag, 07. April 2026
INPS-Sonderverwaltung: Beiträge 2026
Buchhaltung und Steuerberatung
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beitragssätze für freiberuflich Tätige, die in der INPS-Sonderverwaltung („Gestione Separata“) eingetragen sind:
- 26,07% für Freiberufler mit MwSt. Nummer, die in der Sonderverwaltung eingetragen sind und keiner anderen obligatorischen Versicherung angehören und keine Rente beziehen;
- 24,00% für Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder einer anderen obligatorischen Vorsorgeeinrichtung angehören.
Für Mitarbeiter und vergleichbare Personen („collaboratori e figure assimilate“) gelten folgende Beitragssätze:
- 35,03% für Personen, die keiner anderen obligatorischen Rentenversicherung angehören und für die der zusätzliche DIS-COLL Beitrag anfällt;
- 33,72% für Personen, die keiner anderen obligatorischen Rentenversicherung angehören und für die der zusätzliche DIS-COLL Beitrag nicht anfällt;
- 24,00% für Personen, die eine Rente beziehen oder über eine andere obligatorische Rentenabsicherung verfügen.


Andrea Pircher
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it