Dienstag, 12. Mai 2026
„Iper-ammortamenti“ 2026 in Erwartung der vollständigen operativen Umsetzung
Buchhaltung und Steuerberatung
Das Haushaltsgesetz 2026 hat die Superabschreibungen („Iper-ammortamenti“) erneut in das System der Steuervergünstigungen aufgenommen; die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden jedoch seit Längerem erwartet.
Die Begünstigung sieht eine Erhöhung der steuerlich anerkannten Anschaffungskosten für neue Investitionsgüter vor und führt zu einer höheren steuerlichen Abzugsfähigkeit der Abschreibungsquoten bzw. der Leasingraten, mit dem Ziel, die Einführung von Technologien zu fördern, gemäß den Paradigmen Industrie 4.0 und 5.0.
Der Anreiz gilt für Investitionen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. September 2028 getätigt werden, und sieht drei Erhöhungsstufen vor:
Bis zu 2,5 Millionen Euro | 180% |
Zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro | 100% |
Zwischen 10 und 20 Millionen Euro | 50% |
Über 20 Millionen Euro | 0 |
Mit dem kürzlich erlassenen sogenannten Steuerdekret wurde mit rückwirkender Wirkung ab dem 1. Januar 2026 die Voraussetzung aufgehoben, wonach die begünstigten Wirtschaftsgüter in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR hergestellt sein müssen, wodurch die Maßnahme auch für Investitionen außerhalb der EU zugänglich wird.
Es steht jedoch weiterhin die Veröffentlichung eines Durchführungsdekrets aus, das unter anderem die Festlegung des Zugangsverfahrens zur Begünstigung regelt, welches drei verpflichtende Mitteilungen an den GSE vorsieht.

