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Mittwoch, 16. September 2026

Neue INPS-Regelung zur Krankmeldung: Erneute Anerkennung auch des Vortages

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht

Mit dem Rundschreiben Nr. 92/2026 hat die INPS in Abstimmung mit dem Arbeitsministerium seine bisherige Auslegung geändert.

Ab dem 4. September 2026 wird im Krankheitsfall auch der Tag unmittelbar vor der Ausstellung des ärztlichen Krankenscheins anerkannt. Dies gilt nun auch bei einer ambulanten ärztlichen Untersuchung.

Voraussetzung ist, dass dieser Tag:

  • kein gesetzlicher Feiertag innerhalb der Woche ist und
  • nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt.
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Jasmin Lumetta

Bereichsleiterin

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Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin und Bereichsleiterin

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
lydia.salamon@inService.it0471 310 320