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Dienstag, 15. September 2026

Neuer gesetzlicher Feiertag: 4. Oktober

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht

Mit dem Gesetz Nr. 151/2025 wurde der 4. Oktober (Tag des Heiligen Franz von Assisi, Schutzpatron Italiens) wieder als nationaler Feiertag eingeführt.

Dies bedeutet, dass der 4. Oktober arbeitsrechtlich wie die übrigen gesetzlichen Feiertage (z. B. 25. April oder 1. Mai) zu behandeln ist. Für die Beschäftigten gelten daher die im Kollektivvertrag vorgesehenen Bestimmungen für Feiertage, sowohl bei Arbeitsleistungen an Feiertagen als auch dann, wenn ein Feiertag auf einen Ruhetag fällt.

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Jasmin Lumetta

Bereichsleiterin

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Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin und Bereichsleiterin

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
lydia.salamon@inService.it0471 310 320