Montag, 10. August 2026
Neufassung des Einheitstextes über die Einkommenssteuern
Buchhaltung und Steuerberatung
Mit der Veröffentlichung des neuen Einheitstextes der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Einkommensteuern wird ein umfassender Prozess der Neuordnung des Steuerrechts abgeschlossen.
Die Maßnahme ist Teil des umfassenderen Reformprozesses des Steuersystems, der mit dem Ermächtigungsgesetz zur Steuerreform eingeleitet wurde. Ziel ist es, einen durch jahrzehntelange Änderungen, Korrekturen und Verweisungen stark gewachsenen Gesetzestext zu vereinheitlichen und zu rationalisieren, sowie den Zugang zu den Bestimmungen über die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPEF) und die Körperschaftsteuer (IRES) zu erleichtern.
Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere Steuerfachleute bedeutet dies einen Wechsel der maßgeblichen Rechtsgrundlage, der eine Anpassung der Arbeitsinstrumente und der bisher etablierten Praxis erfordern wird.
Der neue Einheitstext wird ab dem 1. Januar 2027 anwendbar sein.
Insbesondere werden:
- Die geltenden Rechtsvorschriften eindeutig identifiziert und nach einheitlichen Sachgebieten gegliedert;
- Die geltenden Vorschriften in formeller als auch in materieller Hinsicht koordiniert, einschließlich der Bestimmungen zur Umsetzung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union, sowie jene erforderlichen Anpassungen vorgenommen, um die rechtliche, logische und systematische Kohärenz der Vorschriften sicherzustellen und weiter zu verbessern, darüber hinaus werden unvereinbare oder nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen ausdrücklich aufgehoben.
Der neue Einheitstext umfasst 377 Artikel, die in vier Teile gegliedert sind, welche wiederum in Titel, Kapitel und Abschnitte unterteilt sind. Ergänzt wird das Regelwerk durch neun Anhänge.
Die Struktur der Regelung folgt einer systematischen Unterteilung nach den jeweiligen Regelungsbereichen.
Teil I enthält die Bestimmungen zum ordentlichen Besteuerungsregime, Teil II regelt das Sonderbesteuerungsregime, Teil III ist der globalen Mindestbesteuerung (Global Minimum Tax) gewidmet, während Teil IV die sonstigen, übergangsrechtlichen und abschließenden Bestimmungen zusammenfasst.
Im Einzelnen stellt der erste Teil den Kern des Einheitstextes dar.
Er ist in vier Titel gegliedert, die sich jeweils mit der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPEF), der Körperschaftsteuer (IRES), den für beide Steuerarten geltenden gemeinsamen Bestimmungen, sowie den Vorschriften zu den internationalen Steuerbeziehungen befassen.
Der zweite Teil, der dem Sonderbesteuerungsregime gewidmet ist, folgt einer ähnlichen Systematik wie jene des ordentlichen Besteuerungsregimes.
Die Bestimmungen sind hierbei nach dem jeweiligen Steuersubjekt gegliedert, wobei zwischen natürlichen Personen und Gesellschaften unterschieden wird.
Der dritte Teil enthält die Vorschriften zur globalen Mindestbesteuerung (Global Minimum Tax).
Der vierte und letzte Teil ist den allgemeinen Bestimmungen, sowie den für die Übergangsphase und das Inkrafttreten der neuen Regelung erforderlichen Vorschriften vorbehalten.

