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Montag, 08. Juni 2026

Photovoltaikanlagen: Voraussetzungen für die Superabschreibung („iper-ammortamento“)

Buchhaltung und Steuerberatung

Das Durchführungsdekret des MIMIT, dessen Veröffentlichung im Amtsblatt kurz bevorsteht, legt die Anwendungskriterien der Begünstigung für Investitionen fest, die im Rahmen der Superabschreibung für Anlagen zur Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen begünstigt sind. Insbesondere definiert die Maßnahme die Voraussetzung hinsichtlich der „Dimensionierung“ der Anlagen: Die maximal erwartete Stromerzeugung darf 105% des Energiebedarfs der betroffenen Produktionsstätte nicht überschreiten. Zur Ermittlung des maßgeblichen Energiebedarfs ist auf den durchschnittlichen Jahresverbrauch des Jahres 2025 bzw. falls abweichend auf den Verbrauch des dem Projektbeginn vorangehenden Geschäftsjahres abzustellen. Diese Voraussetzung ist von einem Sachverständigen zu bestätigen, ebenso wie die Übereinstimmung der Investition mit dem Ziel des Eigenverbrauchs, sowie mit den geforderten technischen Anforderungen.
Weitere Anforderungen für Photovoltaikanlagen betreffen den Produktionsort, förderfähig sind Anlagen mit Photovoltaikmodulen:

  • Die in der EU hergestellt wurden und einen Modulwirkungsgrad von mindestens 21,5% aufweisen;
  • Deren Zellen, sowie Module in EU-Mitgliedstaaten hergestellt wurden, und die einen Zellwirkungsgrad von mindestens 23,5% erreichen;
  • Die in EU-Mitgliedstaaten hergestellt wurden und aus bifazialen Silizium-Heterojunction- oder Tandemzellen bestehen, die in der Europäischen Union produziert wurden und einen Zellwirkungsgrad von mindestens 24% aufweisen.
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it