Logo Logo

Montag, 08. Juni 2026

Superabschreibungen („iper-ammortamenti“): Durchführungsbestimmungen

Buchhaltung und Steuerberatung

Mit einem kürzlich erlassenen und in Kürze im Amtsblatt zu veröffentlichendes Dekret hat das MIMIT die Modalitäten und Fristen für die Beantragung der Inanspruchnahme der im Finanzgesetz 2026 vorgesehenen Superabschreibung für Investitionen in bestimmte materielle und immaterielle Güter, sowie in materielle Güter zur Eigenproduktion von Energie für den Eigenverbrauch, festgelegt. Insbesondere muss das Unternehmen für den Zugang zur Begünstigung drei getrennte Mitteilungen an den GSE übermitteln (Voranmeldung, Bestätigungsmitteilung und Abschlussmitteilung). Darüber hinaus muss das Unternehmen zu Monitoringzwecken ab der ersten Voranmeldung und bis zum Ende der Inanspruchnahme der Begünstigung dem GSE außerdem Folgendes übermitteln:

  • Eine periodische Mitteilung bis zum 20.01. jedes Jahres mit Angabe der getätigten Investitionen;
  • Eine ergänzende Mitteilung bis zum darauffolgenden 30.06., die den Abschreibungsplan mit Angabe der den einzelnen Geschäftsjahren zugeordneten Abschreibungsquoten enthält.
adobestock_1882885605.jpeg
pircher_andrea_1.jpg
pircher_andrea_2.jpg

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it