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Montag, 03. August 2026

Telematisches Kassensystem: Meldung der Betriebsschließung wegen Ferien

Buchhaltung und Steuerberatung

Der Zeitraum einer ferienbedingten Betriebsschließung muss von Unternehmern, die ihre Umsätze mit einem telematischen Registriergerät („registratore telematico“) erfassen, der Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Diese Verpflichtung besteht, wenn die Schließung länger als 12 Tage dauert.
Im Detail muss der Geschäftsinhaber oder eine bevollmächtigte Person vor Antritt einer Ferienpause von mehr als 12 Tagen die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit der Agentur der Einnahmen melden. 

Dabei ist auf dem institutionellen Portal der Status des telematischen Registriergeräts entsprechend zu ändern:

  • Im Bereich Bereich Verwalter und Betreiber („area gestore ed esercente“);
  • Über den Menüpunkt Notfallverfahren („procedure di emergenza“) und anschließend Gerät außer Betrieb („dispositivo fuori servizio“).
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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it