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Donnerstag, 09. Juli 2026

Transizione 5.0: Anträge für die neue Sonderabschreibung („Hyperabschreibung“) für Unternehmen gestartet

Buchhaltung und Steuerberatung

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat die Maßnahme zur neuen Hyperabschreibung im Rahmen des „Neuen Plans Transizione 5.0“ vollständig in Kraft gesetzt.
Seit dem 12. Juni 2026 ist auf dem Portal des GSE (Gestore dei Servizi Energetici) die Online-Plattform für die Einreichung der Vorabmeldungen aktiv. Diese Meldung stellt den ersten notwendigen Schritt dar, um die vorgesehenen Fördermittel zu reservieren.
Um die Hyperabschreibung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen ein Verfahren in drei Schritten durchlaufen: Vorabmeldung (Mitteilung der geplanten Investition), Bestätigung der Anzahlung, abschließende Fertigstellungsmeldung.
Die Verwaltung hat klargestellt, dass die unterlassene oder verspätete Übermittlung dieser Mitteilungen automatisch zum Verlust des Förderanspruchs führt.
In dieser ersten Phase müssen sich die Unternehmen über SPID oder CIE (Elektronischer Personalausweis) im Kundenbereich der GSE-Website anmelden und folgende Informationen angeben:

  • Identifikationsdaten des Unternehmens;
  • Art der geplanten Investitionen;
  • Höhe der Investitionen;
  • Voraussichtliches Datum der Vernetzung (Interconnection) der Investitionsgüter bzw. der Inbetriebnahme der Energieanlagen.
     

Innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung des Antrags muss verpflichtend eine Bestätigungsmeldung übermittelt werden, aus der hervorgeht, dass eine Anzahlung von mindestens 20% der Anschaffungskosten der Investitionsgüter geleistet wurde.
Eine der wichtigsten Neuerungen dieser Ausgabe betrifft die Abschlussphase, die spätestens bis zum 15. November 2028 erfolgen muss: Für Investitionen mit einem Wert von unter Euro 300.000 sind keine Ausnahmen mehr vorgesehen.
Jeder einzelne Förderantrag muss daher künftig verpflichtend folgende Unterlagen enthalten:

  • Ein beeidetes technisches Gutachten (perizia tecnica asseverata);
  • Eine buchhalterische Bescheinigung der angefallenen Kosten.
     

Dadurch werden die Nachweispflichten vereinheitlicht und die technische, sowie buchhalterische Dokumentation für sämtliche Investitionsvorhaben verpflichtend.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it