Mittwoch, 04. März 2026
Aktuelle Lage im Nahen Osten – Arbeitnehmer sitzt fest
Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kommt es vermehrt zu Flugausfällen und Reiseeinschränkungen.
Dies betrifft auch Arbeitnehmer, die sich im Urlaub in den betroffenen Gebieten befinden oder deren Rückflüge über wichtige Drehkreuze im Nahen Osten führen. In diesen Fällen ist eine Rückreise zum ursprünglich geplanten Datum oft nicht möglich.
Da diese Situation außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitnehmers liegt, handelt es sich um einen klassischen Fall von „forza maggiore“ (höhere Gewalt). Die Abwesenheit ist daher in jedem Fall als entschuldigt zu betrachten.
Wie wird diese Abwesenheit behandelt?
Da es sich um eine private Reise handelt, stehen folgende Möglichkeiten zur Abdeckung der zusätzlichen Abwesenheitstage zur Verfügung:
- Urlaubstage
- Freistunden
- Stundenbank
- Unbezahlte, aber entschuldigte Abwesenheit
Sollte das verfügbare Saldo an Urlaub, Freistunden oder Stundenbank negativ sein, empfehlen wir eine unbezahlte entschuldigte Abwesenheit.
Bitte beachten: Bei unbezahlter Abwesenheit werden für diesen Zeitraum keine Beiträge eingezahlt, und die Zeit zählt nicht für den Rentenanspruch.
Wann zahlt der Betrieb?
Der Betrieb übernimmt die Kosten der Abwesenheit nur, wenn die Reise dienstlich veranlasst war.
Smart Working
Falls die Tätigkeit es zulässt und die organisatorischen sowie arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Smart Working als alternative Lösung vereinbart werden.


Jasmin Lumetta
Bereichsleiterin

