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Dienstag, 09. Juni 2026

Compliance-Schreiben zu staatlichen Beihilfen 2022 in Vorbereitung

Buchhaltung und Steuerberatung

Die Agentur der Einnahmen versendet derzeit spezifische Mitteilungen zu festgestellten Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der unterlassenen Eintragung von staatlichen Beihilfen bzw. „De-minimis“-Beihilfen in die Register RNA, SIAN und SIPA, infolge der Angabe im Abschnitt „Staatliche Beihilfen“ der Steuererklärungen REDDITI / IRAP / 770 2023 (bezogen auf das Steuerjahr 2022) von Daten, die nicht mit der jeweiligen Begünstigung übereinstimmen.

Die betroffenen Steuerpflichtigen können die begangenen Fehler bzw. Unterlassungen mittels Selbstanzeige („ravvedimento operoso“) berichtigen und dabei von einer Herabsetzung der entsprechenden Sanktionen profitieren oder der Agentur der Einnahmen die Gründe für die festgestellte „Unstimmigkeit“ mitteilen.

Die Mitteilungen werden an die digitale Zustelladresse (PEC) des Steuerpflichtigen oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, per Post zugestellt.

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Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle

Buchhaltung und Steuerberatung
steuerberatung@inService.it