Montag, 19. Oktober 2026
Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Innovation, Sicherheit und Verantwortung miteinander verbinden
Der europäische AI Act und die italienischen Rechtsvorschriften schaffen einen neuen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Für Unternehmen geht es dabei nicht nur um technologische Innovation: Der Einsatz von KI kann sich auf die Arbeitsorganisation, betriebliche Entscheidungen und den Schutz der Beschäftigten auswirken.
Ein Rechtsrahmen im Wandel
Das Gesetzesdekret vom 7. Oktober 2026, Nr. 179, vervollständigt die Anpassung des italienischen Rechts an die Verordnung (EU) 2024/1689, den sogenannten EU AI Act. Die Regelung verteilt die Zuständigkeiten auf die nationalen Behörden, legt das Sanktionssystem fest und führt Bestimmungen für Bereiche wie Gesundheitswesen, Forschung, Berufsbildung und Arbeitsorganisation ein.
Warum ist das für die Arbeitssicherheit relevant?
Der Einsatz von KI-Systemen kann die Zuweisung von Aufgaben, die Überwachung, Entscheidungsprozesse und die Ermittlung von Gefährdungen beeinflussen. Arbeitgeber, Leiter des Arbeitsschutzdienstes (RSPP), HSE-Manager und Berater müssen die neuen Pflichten daher mit den geltenden Vorschriften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz abstimmen, insbesondere mit dem Gesetzesdekret vom 9. April 2008, Nr. 81.
Beispiel: Ein Einzelhandelsbetrieb führt eine KI-gestützte Einsatzplanung ein. Die Software entscheidet mit, wann und für welche Tätigkeiten Mitarbeitende eingesetzt werden. Ändern sich dadurch Arbeitsabläufe, Belastungen oder Tätigkeiten, sollte geprüft werden, ob auch die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss. Denn entscheidend ist nicht nur, was die KI kann, sondern auch, was sich dadurch für die Menschen bei ihrer täglichen Arbeit verändert.
Die Regel ist klar: Vor der Einführung eines KI-Systems müssen dessen Auswirkungen auf die Organisation, die Risiken und die Verantwortlichkeiten bewertet werden.
Was sollte das Unternehmen jetzt überprüfen?
Eine kurze Überprüfung schafft Klarheit:
- Einsatz von KI analysieren: feststellen, wo und wie die Systeme betriebliche Abläufe und Entscheidungen über Beschäftigte beeinflussen.
- Risiken bewerten: prüfen, ob die Einführung von KI neue Gefährdungen mit sich bringt oder bestehende verändert.
- Transparenz und Kontrolle gewährleisten: Entscheidungskriterien, Verantwortlichkeiten und Formen der menschlichen Aufsicht klären.
- Präventionssystem aktualisieren: Gefährdungsbeurteilung, Verfahren, Unterweisung und Schulung bei Bedarf anpassen.
Unterstützung bei der Bewertung?
Zweifel oder Fragen zu den Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit? Wir unterstützen gerne bei der Einordnung arbeitsschutzrelevanter Aspekte und bei der Festlegung der nächsten Schritte.

