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Montag, 28. September 2026

Neue Weiterbildungspflichten für Arbeitgeber: Was zu beachten ist

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene

Wir erinnern daran, dass mit dem neuen Staaten-Regionen-Abkommen zur Arbeitssicherheit die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz neu geregelt wurden. Für Arbeitgeber bedeutet dies konkrete neue Schulungspflichten und je nach betrieblicher Organisation unterschiedliche Ausbildungswege.
Neu ist insbesondere die verpflichtende Grundausbildung für alle Arbeitgeber im Ausmaß von 16 Stunden. Arbeitgeber – ohne einen bisherigen Kurs - müssen diese Ausbildung grundsätzlich innerhalb der vorgesehenen Übergangsfrist absolvieren.
Übernimmt der Arbeitgeber darüber hinaus selbst die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS), reicht der 16-Stunden-Grundkurs alleine nicht aus. Zusätzlich ist ein allgemeines Modul von 8 Stunden vorgesehen. Je nach Tätigkeit beziehungsweise Risikobereich können weitere spezifische Zusatzmodule erforderlich sein.


Was gilt für bereits absolvierte Kurse?

Wichtig für Arbeitgeber, die bereits eine entsprechende Ausbildung absolviert haben: Anerkannte bestehende Ausbildungen behalten ihre Gültigkeit. Die vorliegenden Unterlagen zum neuen Abkommen sehen ausdrücklich die Anerkennung bereits absolvierter, entsprechender Arbeitgeberkurse vor. Das obengenannte Zusatzmodul LDAS ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Auffrischungsfrist beginnt dabei mit dem auf der Teilnahmebestätigung angegebenen Kursende.
Für Arbeitgeber ist es deshalb sinnvoll, zunächst zu prüfen, welche Ausbildung bereits vorhanden ist, welche Funktion sie im Arbeitsschutz tatsächlich ausüben und welche Auffrischung beziehungsweise Zusatzmodule daraus notwendig werden.


Unsere Weiterbildung

Wir bieten Arbeitssicherheitskurse für unterschiedliche Funktionen und Anforderungen im Betrieb an und begleiten Unternehmen dabei, die für ihre Situation passende Ausbildung zu identifizieren. Dass die neuen Vorgaben inzwischen ein wesentlicher Bestandteil unserer Kursplanung sind, ist auch intern entsprechend verankert.


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Denn Arbeitssicherheit ist am Ende mehr als das Absolvieren vorgeschriebener Stunden. Entscheidend ist, Verantwortlichkeiten zu kennen, Pflichten korrekt wahrzunehmen und Sicherheit im Unternehmen organisatorisch richtig zu verankern.

Unsicher, welcher Kurs für dich erforderlich ist?
Heinz Neuhauser unterstützt dich gerne bei der Auswahl des passenden Kurses. Bei weiterführenden Fragen stehen wir beratend zur Seite.

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Heinz Neuhauser

Bereichsleiter

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
heinz.neuhauser@inService.it0471 310 519