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Montag, 29. Juni 2026

Neues Landesgesetz vereinfacht Brandschutzverfahren

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene

Mit dem Landesgesetz Nr. 4/2025 werden die allgemeinen Brandschutzverfahren in Südtirol neu geregelt. Kernstück ist die Einführung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsberichts (ZeMeT): Anstelle eines klassischen Genehmigungsverfahrens genügt künftig die Meldung des Tätigkeitsbeginns, sofern die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Das Gesetz führt zudem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein: Die Verwaltungsanforderungen richten sich künftig nach Größe, Komplexität und Gefährlichkeitsgrad der jeweiligen Tätigkeit. Auch die Berufsbilder und Zuständigkeiten, etwa von Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren, werden klarer definiert.

Die Verfahren werden künftig digital über SUAP- und SUE- Schalter (Bauwesen) abgewickelt. Die technischen Brandschutzregeln bleiben unverändert; neu geregelt wird vor allem der Verwaltungsablauf. Das Landesgesetz ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1992.

Die Betriebe mit einer kontrollpflichtigen Tätigkeit sind verpflichtet, der zuständigen Gemeinde alle fünf Jahre ab in Kraft treten des Gesetzes die Dokumentation zur regelmäßigen Bestätigung der Brandschutzkonformität zu übermitteln 

Betroffen sind unter anderem Autowerkstätten ab 300 m², Beherbergungsbetriebe ab 25 Betten, Geschäfte ab 400 m² sowie Parkgaragen ab 300 m². 

Für bestimmte Tätigkeiten der Kategorie C (große Hotels ab 100 Betten, große Geschäfte ab 1500 m², große Datenverarbeitungsunternehmen ab 50 Mitarbeiter) ist eine Bestätigung der Brandschutzkonformität innerhalb dieses Jahres vorgesehen.

➡️ Weitere Infos

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Heinz Neuhauser

Bereichsleiter

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
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