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Mittwoch, 04. November 2026

AI Act: Neue Bestimmungen in den Bereichen Arbeit, Arbeitssicherheit und Weiterbildung

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht

Das GvD Nr. 179/2026 führt wichtige Bestimmungen zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung an den AI Act ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Endgültige Entscheidungen über die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, einschließlich Leistungsbeurteilungen und Disziplinarmaßnahmen, dürfen nicht ausschließlich auf automatisierten Verfahren beruhen;
  • Unternehmen sind angehalten, die Auswirkungen von KI-Systemen auf das psychische und körperliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu bewerten und, sofern erforderlich, die Risikobewertung (DVR) entsprechend zu aktualisieren. Gleichzeitig müssen eine angemessene Schulung sowie eine menschliche Aufsicht bei Entscheidungsprozessen gewährleistet werden. 
  • die Schulung und Sensibilisierung für einen bewussten Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird weiter gestärkt, insbesondere im Bereich der höheren Bildung, der ITS Academy und der Universitäten.
     

Ziel ist es, einen verantwortungsvollen und transparenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern, gleichzeitig die Beschäftigten zu schützen und die Bedeutung der menschlichen Aufsicht zu stärken.

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Jasmin Lumetta

Bereichsleiterin

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Heinz Neuhauser

Bereichsleiter

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
heinz.neuhauser@inService.it0471 310 519
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Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin und Bereichsleiterin

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
lydia.salamon@inService.it0471 310 320